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BSW reicht beim Bundesverfassungs-gericht Klage auf Neuauszählung ein

Ein Up-date

Nach der Ablehnung des Wahleinspruchs durch den Wahlprüfungsausschuss des Bundestags wird das BSW beim Bundesverfassungsgericht Klage auf Neuauszählung einreichen. Die Partei informiert über die geplante Einreichung am Montag in der Bundespressekonferenz. 

Die Bundespressekonferenz wird von Phoenix ab 12 Uhr live übertragen. Ein Mitschnitt kann im Anschluss auf dem Youtube-Kanal des BSW angesehen werden.

Als Begründung gibt das BSW in seinem Newsletter vom 8.2.2026 an: 

„Deutschlands Koryphäe für Wahlrecht würde die Bundestagswahl neu auszählen lassen. Der renommierte deutsche Wahlrechtsexperte Prof. Joachim Behnke (Zeppelin Universität) erläuterte am 22. Januar auf einer Online-Veranstaltung von Mehr Demokratie e.V., dass die international übliche Mandats-Schwelle für automatische Neuauszählungen bei 0,5 Prozent läge, etwa bei „the winner takes it all“-Wahlsystemen bzw. in einigen US-Bundesstaaten. Übertragen auf die Besonderheiten des deutschen Wahlsystems empfiehlt er eine solche Fehler-Schwelle (innerhalb der eine automatische Neuauszählung vorgenommen werden sollte) bei 0,38 Prozent Abstand. Dies ist das 20-fache des angeblichen Abstands des BSW zur 5-Prozent Hürde (0,019 %) bei der Bundestagswahl. Gemäß dieser Behnke-Regel hätte in unserem Fall sofort automatisch nachgezählt werden müssen.

Prof. Joachim Behnke wurde übrigens von der damaligen Bundestagspräsidentin Bärbel Bas in die Kommission zur Reform des Wahlrechts und zur Modernisierung der Parlamentsarbeit des Bundestages berufen.

Der Kern des Verfahrens in Karlsruhe wird sich darum drehen, ob der Bundestag die Anforderung an den Nachweis von Wahlfehlern überspannt hat. Laut einem Urteil des BVerfG aus dem Jahr 1991 sinkt die Anforderung an den Nachweis von Zählfehlern bzw. kann eine vollständige Neuauszählung angezeigt sein, wenn das Ergebnis sehr knapp und einige Zählfehler belegt sind.

Im Fall einer Neuauszählung und unseres möglichen Einzugs in den Bundestag werden wir uns dort von der Oppositionsbank aus für eine automatische Neuauszählung bei knappen Wahlergebnissen stark machen. Und wir würden in jedem Fall Untersuchungsausschüsse zu den Corona-Maßnahmen und zur Nord-Stream-Sprengung auf den Weg bringen!“

Wir vom BSW Kreis Kleve unterstützen ausdrücklich die Forderung nach einer Neuauszählung. Unabhängig von der fordernden Partei und dem möglichen Ergebnis, sollte es in einer Demokratie selbstverständlich sein, dass Wahlergebnisse im Zweifelsfall überprüft werden. Eine Weigerung dieser demokratischen Selbstverständlichkeit schwächt die Demokratie und das Vertrauen der Bürger in selbige. 

Pikant ist in diesem Zusammenhang, dass die größte Oppositionspartei die Weigerung auf Neuauszählung nutzt, um als die einzig demokratisch agierende Partei im jetzigen Bundestag zu erscheinen. Allein das zeigt, wie gefährlich die Weigerung einer Neuauszählung durch den Wahlprüfungsausschuss für unsere Demokratie gewesen ist. 

Wir hoffen, dass das Bundesverfassungsgericht schnell zu einer Entscheidung kommt, die den Wählerwillen abbildet. 

Es bleibt spannend.

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